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Arbeitsschutz im Lager: Pflichten, Schutzausrüstung und Checkliste

Regale prüfen, PSA bereitstellen, Erste Hilfe organisieren: Die wichtigsten Pflichten im Lager-Arbeitsschutz – verständlich erklärt, mit Checkliste für Betriebe.

22. Oktober 20265 Min. LesezeitTetricon.de Redaktion

1770 mmArbeitsschutz & Sicherheit

Im Lager treffen schwere Lasten, Regale, Flurförderzeuge und Zeitdruck aufeinander. Kein Wunder, dass Lager und Logistik zu den Bereichen mit vielen Arbeitsunfällen gehören: Stolpern, Stürze von Leitern, herabfallende Ware und Quetschungen sind typische Ursachen. Ein durchdachter Arbeitsschutz verhindert nicht nur Verletzungen, sondern sorgt auch für reibungslose Abläufe. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Pflichten zusammen, zeigt, welche Schutzausrüstung wirklich nötig ist, und liefert eine Checkliste für den Lageralltag.

Die rechtlichen Grundlagen

Ausgangspunkt ist das Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber muss Gefährdungen ermitteln, Schutzmaßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit prüfen. Konkretisiert wird das unter anderem durch die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die PSA-Benutzungsverordnung sowie die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Für Lagereinrichtungen ist die DGUV Regel 108-007 eine wichtige Orientierung.

Zentrales Instrument ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie muss dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei Änderungen – etwa neuen Regalen, Geräten oder Abläufen – aktualisiert werden.

Regale: sicher aufbauen, kennzeichnen, prüfen

Regale sind das Rückgrat jedes Lagers – und ein häufig unterschätztes Risiko. Ein beschädigter Ständer oder eine überladene Traverse kann im schlimmsten Fall zum Einsturz führen.

Belastung kennzeichnen

Jedes Regal muss mit einem Belastungsschild versehen sein, das die zulässige Fach- und Feldlast angibt. Diese Werte dürfen nicht überschritten werden. Schwere Ware gehört nach unten, leichte nach oben.

Regelmäßige Prüfung

Regalanlagen müssen regelmäßig auf Schäden kontrolliert werden. Bewährt hat sich ein zweistufiges Vorgehen:

PrüfungWerWie oft (Richtwert)
Sichtkontrolle im AlltagBeschäftigte, Lagerverantwortlichelaufend, z. B. wöchentlich
Inspektion durch befähigte Personfachkundige Personmindestens einmal jährlich

Die Norm DIN EN 15635 beschreibt Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen. Beschädigte Bauteile werden sofort gekennzeichnet, das betroffene Feld entlastet und das Bauteil ausgetauscht. Anfahrschutz an den Ständern verhindert Schäden durch Hubwagen und Stapler.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Welche PSA nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber stellt sie kostenlos zur Verfügung und unterweist in der richtigen Benutzung.

GefährdungPassende PSA
Herabfallende oder schwere Lasten, Quetschgefahr an den FüßenSicherheitsschuhe, z. B. S1, S2 oder S3
Verkehr mit Staplern, AußenbereicheWarnschutzkleidung
Scharfe Kanten, VerpackungsmaterialSchutzhandschuhe
Lärm, Staub, Arbeiten über KopfGehör-, Augen- und Kopfschutz

Sicherheitsschuhe richtig auswählen

Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345 haben eine Zehenschutzkappe. Die Klassen unterscheiden sich in weiteren Eigenschaften: S1 ist antistatisch mit geschlossenem Fersenbereich, S2 zusätzlich wasserabweisend, S3 hat außerdem eine durchtrittsichere Sohle. Für Lager mit Außenbereichen oder Nägeln und Spänen am Boden ist S3 meist die richtige Wahl.

Leitern und Tritte sicher nutzen

Stürze von Leitern gehören zu den folgenschwersten Unfällen. Leitern sind nur für kurzzeitige Arbeiten gedacht und müssen für den Einsatz geeignet sein.

  • Richtiges Gerät wählen: Für das Kommissionieren in mittleren Höhen sind Tritte und Podestleitern mit Plattform sicherer als Anlegeleitern.
  • Vor der Benutzung prüfen: Holme, Sprossen, Füße und Spreizsicherung auf Schäden kontrollieren.
  • Regelmäßige Prüfung: Leitern werden von einer befähigten Person geprüft; die Fristen legt der Betrieb in der Gefährdungsbeurteilung fest.
  • Nie auf der obersten Stufe stehen, es sei denn, die Leiter ist dafür ausgelegt.

Verkehrswege, Kennzeichnung und Ordnung

Freie Wege sind die einfachste Unfallprävention. Verkehrswege und Notausgänge werden gekennzeichnet und freigehalten. Bodenmarkierungen trennen Fußwege von Fahrwegen der Flurförderzeuge. Mit Kennzeichnungs- und Absperrmaterial – etwa Bodenmarkierungsband, Warnschildern und Absperrketten – lassen sich Gefahrenbereiche schnell und deutlich abgrenzen.

Transport schwerer Lasten

Rückenbelastungen entstehen vor allem durch Heben und Tragen. Geeignete Transportgeräte wie Hubwagen, Sackkarren und Transportwagen reduzieren die Belastung deutlich. Beschäftigte sollten in rückengerechtes Heben und in die Bedienung der Geräte eingewiesen werden.

Erste Hilfe und Brandschutz

In jedem Betrieb müssen Erste-Hilfe-Material und ausgebildete Ersthelfende vorhanden sein. Die Anzahl richtet sich nach Betriebsgröße und Art des Betriebs; in Produktions- und Lagerbetrieben ist der Anteil in der Regel höher als in reinen Verwaltungsbereichen.

  • Verbandkästen nach DIN 13157 (klein) oder DIN 13169 (groß) gut erreichbar und gekennzeichnet aufbewahren
  • Inhalt regelmäßig prüfen und verbrauchtes oder abgelaufenes Material ersetzen
  • Ersthelfende regelmäßig fortbilden lassen

Passende Erste-Hilfe-Koffer und Nachfüllsets gibt es in den genormten Größen. Ebenso wichtig ist der Brandschutz: Feuerlöscher müssen in ausreichender Zahl vorhanden, gekennzeichnet und regelmäßig geprüft sein.

Unterweisung: Wissen schützt

Die beste Ausstattung nützt wenig, wenn niemand weiß, wie sie richtig eingesetzt wird. Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig – mindestens einmal jährlich – unterwiesen werden. Die Unterweisung wird dokumentiert. Themen sind unter anderem Verkehrswege, Regalnutzung, PSA, Leitern, Transportgeräte und das Verhalten im Notfall. Für Bildschirmarbeitsplätze im Lagerbüro gelten zusätzlich die Regeln aus unserer Checkliste für den ergonomischen Büroarbeitsplatz.

Checkliste Arbeitsschutz im Lager

  • Gefährdungsbeurteilung erstellt, dokumentiert und aktuell
  • Regale mit Belastungsschild, Anfahrschutz und jährlicher Inspektion
  • Passende PSA bereitgestellt: Sicherheitsschuhe, Warnschutz, Handschuhe
  • Geeignete Tritte und Leitern, regelmäßig geprüft
  • Verkehrswege markiert und frei, Fuß- und Fahrwege getrennt
  • Transportgeräte für schwere Lasten vorhanden
  • Verbandkästen vollständig, Ersthelfende benannt
  • Feuerlöscher vorhanden, gekennzeichnet und geprüft
  • Unterweisungen mindestens jährlich durchgeführt und dokumentiert

Fazit

Arbeitsschutz im Lager ist kein Papiertiger, sondern eine Kombination aus sicherer Einrichtung, passender Schutzausrüstung, Ordnung und Unterweisung. Wer die Gefährdungsbeurteilung ernst nimmt, Regale regelmäßig prüft und PSA konsequent bereitstellt, senkt das Unfallrisiko deutlich. Von Arbeitsschutz über Sicherheitsschuhe bis zu Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir alles für Ihr Lager auf Rechnung – größere Ausstattungen stellen wir Ihnen gern über unseren Beschaffungsservice zusammen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Lagerregale geprüft werden?

Neben laufenden Sichtkontrollen sollte eine befähigte Person Regalanlagen mindestens einmal jährlich inspizieren. Orientierung gibt die DIN EN 15635.

Welche Sicherheitsschuhe brauche ich im Lager?

Das hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. S1 bietet Zehenschutz und Antistatik, S2 ist zusätzlich wasserabweisend, S3 hat eine durchtrittsichere Sohle – für viele Lager mit Außenbereichen die passende Wahl.

Wer bezahlt die Schutzausrüstung?

Persönliche Schutzausrüstung, die nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist, stellt der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung.

Wie oft muss eine Unterweisung stattfinden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Die Unterweisung sollte dokumentiert werden.

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